{UNSERE MOTIVATION}

Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V.

Das Thema Barrierefreiheit kann in verschiedensten Bereichen verwendet werden. Man findet das Wort „Barrierefrei“ in Städten und ihren Gebäuden oder auch auf Websiten.

In der Stadt Bietigheim-Bissingen gibt es viele behindertengerechte Einrichtungen oder Zugänge. Wir bieten Ihnen hier detaillierte Informationen zur Behindertengerechtigkeit in Bietigheim-Bissingen und wichtigen Informationen zu unserem Verein.

Selbstverständlichen haben auch wir unsere Website „barrierefrei“ gestalten lassen. Sie haben die Möglichkeit über das rote Symbol mit dem Rollstuhlfahrer in der linken oberen Ecke, die Website an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

UNSERE MOTIVATION

Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht.

Menschenrechte sind unteilbar, universell und für alle Menschen gleichermaßen gültig. Für bestimmte Personengruppen wurden sie konkreter ausformuliert. Für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfolgte dies im Rahmen der UN- Behindertenrechtskonvention. Deutschland hat diese UN-Konvention am 26.03.2009 ratifiziert. Damit ist diese bei uns verbindlich.

Doch Gesetze und Verordnungen allein reichen nicht aus, um ein Umdenken in den Köpfen zu erreichen. Wir alle – die gesamte Gesellschaft – sind aufgefordert, mitzuhelfen, bestehende Barrieren im Alltag abzubauen. Erfreulicherweise hat sich längst ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingestellt:

Die Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und auch älterer Menschen hängt entscheidend von der Zungänglichkeit ihres Umfeldes und der Gesellschaft allgemein ab. Hier steht die Barrierefreiheit im Vordergrund.

Von Barrierefreiheit kann im weitesten Sinn gesprochen werden, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, grundsätzlich für alle Menschen  ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Diese umfassende Forderung zur Barrierefreiheit wird durch die körperlichen, motorischen und/oder geistigen Fähigkeiten der behinderten Person dennoch eingeschränkt sein.

Die Schaffung von Barrierefreiheit ist ein Prozess, der nur schrittweise und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vollzogen werden kann. Dabei ist Barrierefreiheit bei vorhandenen Infrastrukturen, Fahrzeugen und Kommunikationseinrichtungen eine Zielvorgabe für die Gestaltung aller Lebensbereiche.

Darüber hinaus spielt der gleichberechtigte Zugang zu allen Lebensbereichen eine wesentliche Rolle. Dabei kommt dem Sozialraum die wichtigste Rolle zu.

Wenn ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sich in ihrem angestammten Sozialraum ungehindert bewegen und Begegnungen alltäglich stattfinden können, sind wesentliche Voraussetzungen für Inklusion gegeben.

Der Verein Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V. versteht sich dabei als Interessenvertreter, nicht ausschließlich der Menschen mit Einschränkungen, sondern aller Bürgerinnen und Bürger der ganzen Stadt. Zur Erreichung der gesteckten Ziele ist eine gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, den politischen Gremien und allen relevanten Stellen und Personen unabdingbare Voraussetzung.

Meist wird das Thema Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern gesehen. Dass dies nur eine von vielen Personengruppen ist, die von einer barrierefreien Umwelt profitieren, zeigt die folgende Aufstellung:

{ÜBER UNS}

ÜBER UNS

Der Verein Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V. ist entstanden aus einer Arbeitsgemeinschaft und wurde 2017 gegründet. Ein Großteil unserer Mitglieder ist geh- oder sehbehindert. Wir arbeiten seit Anfang an eng mit
den Ämtern und dem  Gemeinderat der Stadt zusammen.

Der Verein hat sich auf folgende Vorgehensweise verständigt:

Der Vorstand

Die Initiatorin des Vereins, Luise Völkel, hat sich aus persönlichen Gründen im September 2021 nicht mehr für die Wahl zur ersten Vorsitzenden zu Verfügung gestellt.

Die Vereinsleitung haben nun übernommen:

  • Frau Susanne Winter
  • Herr Hans-Joachim Sämann

Unterstützen Sie uns

Sind Vereine altmodisch? Nein!
Barrierefreiheit bedeutet ein Umdenken in den eingefahrenen Strukturen. Es bedarf dazu kreative Köpfe mit Ideen
und aktive Visionäre, die die Kommunen davon überzeugen und dazu bewegen können, etwas zu verändern. Wollen Sie aktiv mit dabei sein oder wollen Sie dieses Umdenken unterstützen, dann sind Sie bei uns richtig.

Werden Sie Mitglied in unserem Verein und unterstützen Sie uns bei dieser vielfältigen, interessanten und verantwortungsvollen Arbeit. Wir sind Menschen, die etwas bewegen und verändern wollen, einfach aktive Visionäre.

Mitgliedschaft

Wenn Sie Interesse haben in unserem Verein aktiv zu werden, so haben Sie hier ganz bequem die Möglichkeit unseren Antrag für eine Mitgliedschaft auszufüllen.

 

Spenden

Sie haben keine Zeit aktiv mitzuwirken, aber möchten gerne unseren Verein unterstützen? Hier haben Sie die Möglichkeit uns eine kleine Spende zukommen zu lassen.

 

Anregungen

Sie haben etwas in Bietigheim-Bissingen entdeckt, was Ihrer Meinung nach unbedingt von uns einmal angesehen werden soll? Dann nutzen Sie doch einfach unser Formular für Anregungen.

Kooperationspartner

Kooperationspartner sind wichtig – nur gemeinsam sind wir stark.

{AKTIVITÄTEN}

AKTIVITÄTEN

Der Verein Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V. möchte in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und weiteren Institutionen und Beteiligten, dem Ziel „Eine Stadt ohne Barrieren für ALLE“ näher kommen.

Dazu ist es erforderlich, Vorschläge zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Bietigheim- Bissingen mit Handlungsempfehlungen zu erstellen, diese mit der Stadtverwaltung zu diskutieren und zu priorisieren, damit diese kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden können. Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Wie fühlt es sich an, im Rollstuhl zu sitzen? Ein Praktikum der Selbsterfahrung...

Im Januar 2013 trat eine Novelle des Personenbeförderungs- gesetzes (PBefG) in Kraft, die Regelungen zur Barrierefreiheit enthält.

Standardampelanlagen für Fußgänger gibt es in zweierlei Ausführungen. Lesen Sie hier welche Unterschiede es gibt.

Bei einem Fußgängerüberweg muss der Gehweg eindeutig und für jeden erkennbar von der Fahrbahn getrennt sein.

Ein Geh- und Radwegen darf von “der Natur” nicht überwuchert werden, sondern muss bis zur Grundstücksgrenze frei sein.

Öffentlichen Toiletten sind üblicherweise mit dem bundesweit geltenden Schlüssel zu öffnen und sind immer zugänglich.

Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag.

Wie fühlt es sich an, im Rollstuhl zu sitzen? Ein Praktikum der Selbsterfahrung...

Wir setzen uns dafür ein, dass die häufig frequentierten Treppen nach und nach umgerüstet werden

Was sind BARRIEREN und was ist INKLUSION? Aus unserer Sicht ein wichtiges, gesellschaftliches Thema, da es um Teilhabe älterer und behinderter Menschen geht.

Der Verein hat hierzu bisher verschiedene Ideen und Maßnahmen entwickelt, z.B:

Hier sind wir aktiv

Bietigheim-Bissingen an der Enz ist eine Große Kreisstadt in Baden-Württemberg, die etwa 20 km nördlich von Stuttgart und 20 km südlich von Heilbronn liegt. Sie ist mit 43.146 (Stand: 31. Dezember 2020) Einwohnern nach Ludwigsburg die zweitgrößte Stadt im Landkreis Ludwigsburg. Zusammen mit der nördlichen Nachbarstadt Besigheim bildet sie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden in der Region Stuttgart.​

{PRESSE}

Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V.

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