Parkplätze für Behinderte

Behindertenparkplätze sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Behinderte Personen – Fahrer oder Beifahrer  – erhalten damit eine größere Bewegungsfreiheit – Gehhilfen oder einen Rollstuhl können unmittelbar neben der Fahrertür platziert werden um ohne Probleme umsitzen zu können.

Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag. Sie sind besonders günstig gelegen, so dass idealerweise vom Parkplatz das angestrebte Ziel in kurzer Entfernung barrierefrei erreichbar ist.

Behindertenparkplätze sind mit einem Schild und oft zusätzlich mit einer Bodenmarkierung gekennzeichnet.

Auf Behindertenparkplätzen ist das Parken nur mit dem blauen Behindertenparkausweis erlaubt, der hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar sein muss.

Der Schwerbehindertenausweis ist keine Parkberechtigung.

Auf Behindertenparkplätzen ist das Parken ohne Parkberechtigung nicht erlaubt. auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, „nur für fünf Minuten einkaufen“ will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld oder das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Auf Behindertenparkplätzen darf nur kurz angehalten werden, wenn der Parkplatz jederzeit unverzüglich für eine berechtigte Personen freigegeben werden kann.

Der Verein hat die Behindertenparkplätze ausführlich dokumentiert.

Parkplätze für Behinderte
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Stand: 8. Februar 2022

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