Standardampelanlagen für Fußgänger gibt es in zweierlei Ausführungen:
Ampeln, deren fester Schalltzyklus vom Fußgänger nicht beeinflusst werden kann und
Ampeln, bei denen die Grünphase vom Fußgänger angefordert werden muss. In Bietigheim-Bissingen muss die Grünphase durch Drücken der Frontplatte des gelben Käste angefordert werden.
Ampelanlagen für ältere, geh- oder sehbehinderte Passanten sind mit zusätzlichen Merkmalen ausgerüstet:
ein ständig ertönenden Auffindungston hilft den Sehbehinderten die Ampelanlage aufzufinden,
eine Informationsplatte auf dem Kästchen zeigt dem Sehbehinderten in welcher Richtung er der Straße überqueren muss.
die Grünphase wird nicht durch drücken der Frontplatte, sondern nur durch drücken des Knopfes an der Unterseite des gelben Kästchens angefordert.
Diese zusätzlichen Funktionen, die vermutlich vielen nicht bekannt sind:
der Auffindungston ändert sich bei "grün",
die Informationsplatte vibriert bei "grün" und
die Grünphase wird um ca. 30% verlängert. Ältere und behinderte Passanten können damit die Straße sicherer überqueren.
Diese Merkmale werden nur bei der nächsten Grünphase aktiv. Bei der darauffolgenden Grünphase ist die Ampel wieder im Standardmodus. Wichtig zu wissen ist, dass auch im Standardmodus immer ausreichend Zeit bleibt, um die Straße zügig sicher überqueren zu können, auch wenn die Ampel „unterwegs auf rot“ springt.
In Zusammenarbeit mit der Stadt konnte der Verein bewirken, dass für den Fußgänger wichtige Ampeln für Sehbehinderte umgerüstet wurden:
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Blindenampeln 2017
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zwischenzeitlich umgestellt
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Blindenampeln 2021
Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen e.V.
Paul-Bühler-Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland