Bei einem Fußgängerüberweg muss der Gehweg eindeutig und für jeden erkennbar von der Fahrbahn getrenntsein. Daraus ergeben sich zwei Forderungen:
In der Stadt Bietigheim-Bissingen werden nach Absprache mit dem Verein anwichtigen Überwege sog. Doppelquerungsborde eingebaut.
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